Apostille

Apostille

Alle offiziellen Dokumente, die von staatlichen Einrichtungen (der Länder, die dem Haager Übereinkommen angehören) ausgestellt und in einer Fremdsprache verfasst wurden, müssen in drei Schritten vorbereitet werden:

1. Beglaubigung (Legalisation) durch einen Apostille-Stempel auf dem Originaldokument oder einem separaten, mit dem Original verbundenen Blatt (im Land, in dem die Dokumente ausgestellt werden), der die Rechtmäßigkeit des Dokuments bestätigt.

2. Übersetzung des Originals und der Apostille ins Russische.

3.  Beglaubigung der Übersetzung (der Übersetzungsgenauigkeit) ins Russische durch einen Notar der Russischen Föderation (im Konsulat der Russischen Föderation oder bei einem Notar auf dem Gebiet der Russischen Föderation)

Die übrigen Länder verlangen eine von einem Notar der Russischen Föderation oder im Konsulat notariell beglaubigte Übersetzung.

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