Mitteilungen über die RVP
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Mitteilungen über die befristete Aufenthaltsgenehmigung (RVP)

Mitteilungen über die befristete Aufenthaltsgenehmigung (RVP)

Was ist eine RVP?

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung bestätigt das Recht eines ausländischen Staatsangehörigen, sich vor Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis vorübergehend in der Russischen Föderation aufzuhalten. Es handelt sich um einen Stempel, der in den Reisepass oder ein anderes Identitätsdokument eingetragen wird.
Es gibt auch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Ausbildung – dieses Dokument erlaubt einem Ausländer, während der gesamten Ausbildungszeit und noch 180 Tage nach deren Ende in der RF zu leben, zu arbeiten und zu studieren.

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung ist drei Jahre gültig.

Wer kann eine RVP beantragen?

  1. Ein ausländischer Staatsangehöriger oder Staatenloser über 18 Jahre, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation aufhält, sowie ein Minderjähriger, der gemeinsam mit ihm eine Genehmigung erhält oder für geschäftsunfähig oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt erklärt wurde und dessen gesetzlicher Vertreter er ist.
  2. Ein ausländischer Staatsangehöriger über 18 Jahre, der außerhalb der Russischen Föderation lebt, sowie ein Minderjähriger, der gemeinsam mit ihm eine Genehmigung erhält oder für geschäftsunfähig oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt erklärt wurde und dessen gesetzlicher Vertreter er ist.
  3. Ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation oder ein ausländischer Staatsangehöriger über 18 Jahre, der sich aufgrund einer Genehmigung oder Aufenthaltserlaubnis im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation aufhält, für einen minderjährigen ausländischen Staatsangehörigen oder eine Person, die für geschäftsunfähig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt erklärt wurde und deren gesetzlicher Vertreter er ist.

Erlass des Innenministeriums Russlands vom 08.06.2020 N 407 (Fassung vom 16.11.2022) „Über die Genehmigung der Verwaltungsordnung des Innenministeriums der Russischen Föderation zur Erbringung der staatlichen Dienstleistung zur Ausstellung an ausländische Staatsangehörige und Staatenlose.

Gründe für die Beantragung einer RVP außerhalb der Quote

Ohne Berücksichtigung der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Quote kann einem ausländischen Staatsangehörigen eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden:

  • der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis ohne Erhalt einer RVP hat (Absatz 2 Artikel 8);
  • unter 18 Jahre alt ist und einen Elternteil (Adoptivelternteil, Vormund oder Pfleger) hat – einen ausländischen Staatsangehörigen mit RVP;
  • unter 18 Jahre alt ist und einen Elternteil (Adoptivelternteil, Vormund oder Pfleger) hat – einen ausländischen Staatsangehörigen – und gemeinsam mit diesem eine RVP erhält;
  • der mindestens drei Jahre vor dem Tag der Antragstellung auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung mit einem Staatsangehörigen der Russischen Föderation verheiratet ist, der dauerhaft in der Russischen Föderation lebt, oder mit einem Staatsangehörigen der Russischen Föderation verheiratet ist, der dauerhaft in der Russischen Föderation lebt und mit dem er ein gemeinsames, in dieser Ehe geborenes (adoptiertes) Kind hat – in der Föderationseinheit, in der sich der Wohnort des russischen Staatsangehörigen befindet, der sein Ehepartner ist;
  • über 18 Jahre alt, aber geschäftsunfähig oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist und einen Elternteil (Adoptivelternteil, Vormund oder Pfleger) hat – einen ausländischen Staatsangehörigen – und gemeinsam mit diesem eine RVP erhält;
  • über 18 Jahre alt, aber geschäftsunfähig oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist und einen Elternteil (Adoptivelternteil, Vormund oder Pfleger) hat – einen ausländischen Staatsangehörigen mit RVP;
  • zum Militärdienst eingetreten ist – für die Dauer des Militärdienstes;
  • Teilnehmer des staatlichen Programms zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten in die Russische Föderation und Familienangehöriger ist, die gemeinsam mit ihm in die Russische Föderation umsiedeln;
  • Staatsangehöriger eines Staates ist, der Teil der UdSSR war, und eine berufliche Ausbildung an einer staatlichen Hochschule, einer staatlichen Berufsbildungseinrichtung oder einer staatlichen wissenschaftlichen Organisation im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in staatlich akkreditierten Bildungsprogrammen oder im Rahmen eines Programms zur Ausbildung wissenschaftlicher und wissenschaftlich-pädagogischer Fachkräfte in der Aspirantur (Adjunktur) erhalten hat;
  • Staatsangehöriger der Republik Kasachstan, der Republik Moldau oder der Ukraine ist;
  • gemäß internationalen Verträgen der Russischen Föderation über die Regelung des Umsiedlungsprozesses und den Schutz der Rechte von Umsiedlern seinen ständigen Wohnsitz in die Russische Föderation verlegt.
  • staatenlos ist, eine befristete Identitätsbescheinigung für Staatenlose in der Russischen Föderation besitzt oder staatenlos ist, dauerhaft im Hoheitsgebiet der Ukraine gelebt hat und als Flüchtling anerkannt wurde oder vorübergehenden Schutz im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation erhalten hat.

Föderales Gesetz vom 25.07.2002 N 115-FZ (Fassung vom 25.12.2023) „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation“
Artikel 6. Vorübergehender Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation

Was muss vor dem Umzug erledigt werden?

Vorbereitung auf den Umzug

  • Die Originale von Dokumenten aus Ländern, die dem Haager Übereinkommen angehören, mit einer Apostille versehen lassen

Alle Originale amtlicher Dokumente (aus Ländern, die dem Haager Übereinkommen angehören), die in einer Fremdsprache verfasst sind, müssen in drei Schritten vorbereitet werden:

  1. Das Originaldokument muss mit dem Stempel „Apostille“ versehen werden. Die Apostille wird im Ausstellungsland auf das Originaldokument gesetzt.
  2. Ins Russische übersetzen lassen (einschließlich des Stempels „Apostille“).
  3. Von einem Notar der RF beglaubigen lassen (im Konsulat der RF oder bei einem Notar im Hoheitsgebiet der RF).

Amtliche Dokumente und Urkunden, die von Organisationen und Einrichtungen ausländischer Staaten ausgestellt wurden, die nicht Vertragsparteien des am 5. Oktober 1961 in Den Haag unterzeichneten Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind, werden, sofern in geltenden internationalen Verträgen der Russischen Föderation mit ausländischen Staaten nichts anderes festgelegt ist, nur bei Vorliegen einer konsularischen Legalisation zur Prüfung angenommen. Diese wird von den konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation im Ausland und der Konsularabteilung des russischen Außenministeriums vorgenommen.

  • Vermögens-, Finanz-, Bildungs- und Verkehrsangelegenheiten im Herkunftsland regeln
  • Informationen zu Möglichkeiten des Transports von Eigentum (persönliche Gegenstände, Fahrzeuge) sammeln und Risiken sowie Möglichkeiten einschätzen
  • Angelegenheiten im Herkunftsland abschließen (Verträge, Versicherungen usw. kündigen)
  • Ein Visum beantragen (für visumpflichtige Länder sowie für Länder, deren Staatsangehörige kein Visum benötigen, wenn sie als Touristen nach Russland reisen)
    Die Schreibweise der Angaben im Visum mit der Übersetzung überprüfen; sie darf nicht abweichen
  • Eine Unterkunft in der Aufnahmeregion suchen.
  • Das Verfahren zur Erlangung einer RVP in der RF abschließen (bei Antragstellung im Konsulat).

Wie läuft die Beantragung einer RVP ab?

Die vorbereiteten Dokumente und ihre Kopien werden zusammen mit dem Antrag auf RVP persönlich bei der Abteilung für Migrationsfragen des Innenministeriums am vorgesehenen Wohnort eingereicht,
oder bei der diplomatischen Vertretung oder konsularischen Einrichtung der Russischen Föderation im Wohnsitzstaat. Der letzte Schritt zur Erlangung der RVP erfolgt in Russland, auch wenn der Antrag im Konsulat gestellt wurde.

Ein ausländischer Staatsangehöriger, der eine Mitteilung über eine positive Entscheidung zu seinem Antrag erhalten hat, muss sich an die Abteilung für Migrationsfragen des Innenministeriums am Wohnort wenden.

Liste der erforderlichen Dokumente für die Beantragung einer RVP

Grundlegende Unterlagen für alle, einschließlich bei Antragstellung im Rahmen der Quote (für Volljährige)

  • Antrag in 2 Exemplaren.
    (Wie der Antrag richtig ausgefüllt wird, ist dem Muster zu entnehmen.)
  • Reisepass, Original und notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses (alle Seiten)
  • Geburtsurkunde (Original und Kopie)
  • Migrationskarte mit Grenzübertrittsvermerk (Original und Kopie)
  • Mitteilung über die Anmeldung zur Migrationsregistrierung (Original und Kopie)
  • Fotos (Passfotos) 35х45мм – 2 Stück (matt, Schwarz-Weiß oder farbig)
  • Staatsgebühr in Höhe von 1920 Rubel (Original)
  • Zertifikat über Russischkenntnisse sowie Kenntnisse der Geschichte Russlands und der Grundlagen der Gesetzgebung der RF (Original).

Für die RVP und die Aufenthaltserlaubnis ist eine kombinierte Prüfung „in russischer Sprache, Kenntnis der Geschichte Russlands und der Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation“ abzulegen. Der Unterschied zwischen RVP und Aufenthaltserlaubnis liegt in der Anzahl der richtigen Antworten. Für die RVP müssen 65-70% der Fragen richtig beantwortet werden, für die Aufenthaltserlaubnis 75-80%.
Das Zertifikat für die RVP ist für die Aufenthaltserlaubnis und die Staatsbürgerschaft nicht geeignet. Man kann die Prüfung sofort auf dem Niveau der Aufenthaltserlaubnis ablegen und eine Fotokopie oder eine notariell beglaubigte Kopie des Zertifikats für die Aufenthaltserlaubnis einreichen (je nach Region). Später kann dasselbe Zertifikat den Unterlagen für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und der Staatsbürgerschaft der RF beigefügt werden.
Ein Zertifikat für ein Arbeitsvisum ist für die RVP, die Aufenthaltserlaubnis und die Staatsbürgerschaft der RF nicht geeignet.
Das Zertifikat für die RVP ist 3 Jahre gültig, das für die Aufenthaltserlaubnis unbefristet. *

  • ärztliche Bescheinigungen:
    Bescheinigung eines Psychiaters-Narkologen (Original);
    Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer HIV-Infektion (Original);
    ärztliches Gutachten über das Nichtvorliegen von Infektionskrankheiten (Original);
  • Bei abweichender Schreibweise geografischer Namen im Reisepass, in der Geburtsurkunde und anderen Dokumenten kann eine Bescheinigung über die Umbenennung der Stadt, Region usw. erforderlich sein. Eine solche Bescheinigung kann in der Russischen Staatsbibliothek namens Lenin (persönlich oder mit Vollmacht) ausgestellt werden; möglicherweise genügt auch ein Ausdruck aus Wikipedia.
  • Bei Änderung von Vor-, Vaters- oder Nachnamen sind entsprechende Nachweise (Original und Fotokopie) oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vorzulegen.
  • Für visumpflichtige Länder
    Zusätzlich ist eine Bescheinigung über die Straffreiheit des Antragstellers vorzulegen und im Antrag anzugeben (auch für Personen ab 14 Jahren).
    Das Dokument darf am Tag der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Außerdem muss das Dokument legalisiert und mit einer Apostille versehen werden.

Zusätzliche Dokumente, die gegebenenfalls im Original mitzuführen sind:

  • INN, in der Russischen Föderation erhalten (Original, falls vorhanden);
  • Heirats-/Scheidungsurkunde (Original und Kopie);
  • Diplom/Abschlusszeugnis über Bildung/Beruf (Original und Kopie);
  • Arbeitsbuch/Arbeitserlaubnis/Patent mit Steuerzahlungsbelegen (Originale, falls vorhanden).
  • Von der Bestätigung der Russischkenntnisse sowie der Kenntnisse der Geschichte Russlands und der Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation bei Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung oder einer Aufenthaltserlaubnis sind befreit:
  • geschäftsunfähige ausländische Staatsangehörige oder ausländische Staatsangehörige, deren Geschäftsfähigkeit beschränkt ist;
  • ausländische Staatsangehörige unter 18 Jahren;
  • ausländische Staatsangehörige – Männer ab 65 Jahren;
  • ausländische Staatsangehörige – Frauen ab 60 Jahren;
  • ausländische Staatsangehörige, die Teilnehmer des staatlichen Programms zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten in die Russische Föderation sind, sowie ihre Familienangehörigen, die gemeinsam mit ihnen in die Russische Föderation umsiedeln;
  • ausländische Staatsangehörige – hochqualifizierte Fachkräfte und ihre Familienangehörigen, die einen Antrag auf Erteilung der in Absatz 27 Artikel 13.2 dieses Föderalen Gesetzes genannten Aufenthaltserlaubnis gestellt haben;
  • ausländische Staatsangehörige, die einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Anerkennung als Muttersprachler der russischen Sprache gemäß Artikel 33.1 des Föderalen Gesetzes vom 31. Mai 2002 Nr. 62-FZ „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“ gestellt haben;
  • Staatsangehörige der Republik Belarus, Unterabsatz 8 Absatz 5
  • Staatsangehörige der Ukraine, der DVR und der LVR;
  • Personen mit einem sowjetischen Schulabschlusszeugnis oder einem sowjetischen Diplom, die vor dem 01.09.1991 erworben wurden (eine notariell beglaubigte Übersetzung (falls fremdsprachig) oder eine Kopie (falls vollständig auf Russisch) samt Anlagen sowie das Original selbst sind vorzulegen).
    Wenn das Schulabschlusszeugnis oder Diplom aus der Sowjetzeit verloren gegangen ist, wird ein Duplikat nicht akzeptiert.
  • Personen mit einem Schulabschlusszeugnis oder Diplom, das nach dem 01.09.1991 in der RF erworben wurde, müssen eine Kopie samt Anlagen sowie das Original vorlegen.

Wer derzeit in der RF studiert und sein Abschlusszeugnis oder Diplom noch nicht erhalten hat, muss die Prüfung ablegen.

Zur Prüfung sind mitzubringen:

  • Antrag, der am Prüfungsort ausgefüllt wird;
  • Original des Identitätsdokuments (Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Flüchtlingsausweis), dessen Kopie (Seite mit Foto) und Übersetzung oder die erste Seite der Aufenthaltserlaubnis;
  • Zahlungsbeleg (wird vor Ort bezahlt);
  • Kugelschreiber mit blauer Tinte.

Je nach Rechtsgrund sind zusätzlich zu den grundlegenden Unterlagen folgende Dokumente vorzulegen:

Mit einem Staatsangehörigen der RF verheiratete Personen:

  • Heiratsurkunde (Original und Kopie)
  • Reisepass des Ehepartners (Original und Kopie)

Auf Grundlage von Unterabsatz 4 Absatz 3 Artikel 6 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-FZ „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation“.

Personen, die Teilnehmer des staatlichen Programms zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten in die RF sind, sowie ihre gemeinsam mit ihnen in die RF umsiedelnden Familienangehörigen

  • Teilnehmerbescheinigung des Programms zur Umsiedlung von Landsleuten (Original und Kopie).

Auf Grundlage von Unterabsatz 9 Absatz 3 Artikel 6 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-FZ „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation“.

Staatsangehörige ehemaliger Sowjetrepubliken, die eine Ausbildung in der RF erhalten haben:

  • Bildungsnachweis mit Anlage (Original und Kopie);
  • Bescheinigung über die staatliche Akkreditierung während des Ausbildungszeitraums, die zum Zeitpunkt des Erwerbs des Bildungsnachweises gültig war (Kopie, von der Bildungseinrichtung beglaubigt);
  • Genehmigung zur Ausübung der Bildungstätigkeit mit Anlagen für den Ausbildungszeitraum (falls vorhanden) (Kopie, von der Bildungseinrichtung beglaubigt).

Auf Grundlage von Unterabsatz 10 Absatz 3 Artikel 6 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-FZ „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation“.

Staatsangehörige der Republik Kasachstan, der Republik Moldau oder der Ukraine
Auf Grundlage von Unterabsatz 11 Absatz 3 Artikel 6 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-FZ „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation“.

Staatenlose Personen, die dauerhaft im Hoheitsgebiet der Ukraine gelebt haben und als Flüchtlinge anerkannt wurden oder vorübergehenden Schutz im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation erhalten haben, sowie Staatenlose mit einer befristeten Identitätsbescheinigung für Staatenlose in der Russischen Föderation:

  • Flüchtlingsausweis oder Bescheinigung über die Gewährung vorübergehenden Schutzes (Kopie und Original);
  • eines der Dokumente, das den dauerhaften Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Ukraine bestätigt und einen Vermerk über die Anmeldung am Wohnort enthält, oder Reisepass mit einem Vermerk über die Anmeldung am Wohnort in der Ukraine (Original; ist das Dokument in einer Fremdsprache, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung erforderlich);

Auf Grundlage von Absatz 3.1 Artikel 6 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-FZ „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation“:
Staatsangehörige der Ukraine oder Staatenlose, die dauerhaft im Hoheitsgebiet der Ukraine gelebt haben und als Flüchtlinge anerkannt wurden oder vorübergehenden Schutz im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation erhalten haben (Unterabsatz 11, Absatz 3, Artikel 6);

Personen, die den Militärdienst antreten, für die Dauer ihres Militärdienstes:

  • Vertrag über den Militärdienst (Original und Kopie).

Auf Grundlage von Unterabsatz 8 Absatz 3 Artikel 6 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-FZ „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation“.

Umsiedler aus Turkmenistan und Lettland:

  • Genehmigung zur Umsiedlung;
  • Abmeldebescheinigung.

Personen gemäß Absatz 2 Artikel 8 des Gesetzes 115-FZ, die Anspruch auf Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ohne RVP haben, sind berechtigt, auf eigenen Wunsch auch eine RVP zu beantragen.

Für Minderjährige
Ein ausländischer Staatsangehöriger unter 18 Jahren, dessen Elternteil eine RVP besitzt oder gemeinsam mit dem Kind eine RVP erhält

Für ein minderjähriges Kind wird ein separater Antrag ausgefüllt.
Der gesetzliche Vertreter (Elternteil), der eine RVP oder Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann den Antrag einreichen. Liegen die oben genannten Dokumente nicht vor, kann der gesetzliche Vertreter keinen Antrag auf RVP für das Kind stellen.

  • unter 18 Jahre alt ist und einen Elternteil (Adoptivelternteil, Vormund oder Pfleger) hat – einen ausländischen Staatsangehörigen mit RVP (Unterabsatz 2, Absatz 3, Artikel 6)
  • unter 18 Jahre alt ist und einen Elternteil (Adoptivelternteil, Vormund oder Pfleger) hat – einen ausländischen Staatsangehörigen – und gemeinsam mit diesem eine RVP erhält (Unterabsatz 3, Absatz 3, Artikel 6)

Auf Grundlage von Unterabsätzen 2–3 Absatz 3 Artikel 6 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-FZ „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation“

Erforderliche Dokumente, die im RVP-Antrag aufgeführt werden

  • Antrag in 2 Exemplaren.
  • Reisepass des Kindes und notariell beglaubigte Übersetzung;
  • Geburtsurkunde des Kindes und notariell beglaubigte Kopie oder Übersetzung;
  • Migrationskarte und Kopie;
  • Mitteilung über die Anmeldung zur Migrationsregistrierung und Kopie;
  • Reisepass des Antragstellers (Elternteils) und notariell beglaubigte Übersetzung. Wird der Antrag für das Kind gleichzeitig mit dem Antrag des Elternteils eingereicht, ist dies nicht erforderlich;
  • Kopie der RVP/Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers (Elternteils) (falls vorhanden);
  • Fotos des Kindes 35х45мм – 2 Stück (matt, Schwarz-Weiß oder farbig),
  • Staatsgebühr in Höhe von 1920 Rubel (Original).
  • ärztliche Bescheinigungen:
    Bescheinigung eines Psychiaters-Narkologen (Original);
    Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer HIV-Infektion (Original) (am selben Ort wie die ärztliche Gesundheitsbescheinigung einzuholen);
    ärztliches Gutachten über das Nichtvorliegen von Infektionskrankheiten (Original);
  • Bei abweichender Schreibweise geografischer Namen im Reisepass, in der Geburtsurkunde und anderen Dokumenten kann eine Bescheinigung über die Umbenennung der Stadt, Region usw. erforderlich sein. Eine solche Bescheinigung kann in der Russischen Staatsbibliothek namens Lenin (persönlich oder mit Vollmacht) ausgestellt werden; möglicherweise genügt auch ein Ausdruck aus Wikipedia.
  • Bei Änderung von Vor-, Vaters- oder Nachnamen sind entsprechende Nachweise (Original und Fotokopie) oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vorzulegen.

Für visumpflichtige Länder zusätzlich vorzulegen und im Antrag anzugeben (für Kinder über 14 Jahre):

  • Bescheinigung über die Straffreiheit des Antragstellers, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Staates des ständigen Wohnsitzes. Das Dokument darf am Tag der Antragstellung auf Erteilung der Genehmigung nicht älter als 3 Monate sein. Außerdem muss das Dokument legalisiert und mit einer Apostille versehen werden.

Frist für die Erbringung der staatlichen Dienstleistung

Die Bearbeitungsfrist beträgt 4 Monate ab dem Tag der Annahme des Antrags, sofern normative Rechtsakte oder die Verwaltungsordnung nichts anderes festlegen.

Die Bearbeitungsfrist für einen bei einer diplomatischen Vertretung oder konsularischen Einrichtung der Russischen Föderation eingereichten Antrag beträgt 60 Tage ab Eingang des Antrags bei der Abteilung für Migrationsfragen, wenn der ausländische Staatsangehörige Teilnehmer des staatlichen Programms zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten in die Russische Föderation ist, das durch Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 22. Juni 2006 Nr. 637 bestätigt wurde, und seine Familienangehörigen gemeinsam mit ihm umsiedeln.

Die Bearbeitungsfrist beträgt 60 Tage für Personen, die visumfrei in die Russische Föderation eingereist sind.

Vorteile der RVP

  • Man kann ohne Ausreise in Russland leben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
    Man kann ohne Ausreise in Russland leben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
  • Mit einer RVP kann die Grenze der Russischen Föderation frei überquert werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine OMS-Krankenversicherung abzuschließen und sich zu den allgemeinen Bedingungen in einer Poliklinik behandeln zu lassen.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine INN zu erhalten.
  • Man kann ein eigenes Unternehmen gründen, indem man sich als Einzelunternehmer (IP) registriert.
  • Man kann im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder zivilrechtlichen Vertrags arbeiten.
  • Es besteht keine Pflicht, in der Armee der RF zu dienen.

Einschränkungen der RVP

  • Die RVP gilt in der Föderationseinheit, in der sie ausgestellt wurde.
  • Man darf nur in der Region arbeiten, in der die RVP erteilt wurde.
  • Der Aufenthalt außerhalb der RF darf insgesamt sechs Monate innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten. Ausgenommen sind Fälle, in denen es aufgrund der Notwendigkeit einer dringenden Behandlung, einer schweren Erkrankung des ausländischen Staatsangehörigen oder des Todes eines nahen Angehörigen, der zum Zeitpunkt seines Todes im Ausland lebte, nicht möglich ist, das Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates zu verlassen, sowie Fälle, in denen sich der ausländische Staatsangehörige aus dienstlichen Gründen außerhalb der Russischen Föderation aufhält;
    andernfalls wird der RVP-Status aufgehoben.
  • Die RVP gilt drei Jahre.
  • Die RVP kann nicht verlängert werden.
  • Jährlich muss der Wohn- und Beschäftigungsort gemeldet werden;
  • Die Krankenversicherung ist nur 3 Jahre gültig.
  • Es ist nicht möglich, einen Bankkredit aufzunehmen.
  • Bei Ablehnung der RVP oder deren Aufhebung ist ein erneuter Antrag frühestens nach 12 Monaten möglich.
  • Die RVP berechtigt nicht zum Bezug von Sozialleistungen, einschließlich einer Rente.

RVP zum Zweck der Ausbildung (RVPO)

Die Dokumente werden persönlich bei der Abteilung für Migrationsfragen oder über das Portal der staatlichen Dienstleistungen in der Region eingereicht, in der die Ausbildung stattfindet.

Liste der Dokumente:

  • Antrag in 2 Exemplaren (es gibt mehrere Varianten, je nach Einzelfall)
  • Identitätsdokument des Antragstellers (eines der wählbaren Dokumente: Reisepass, Identitätsausweis eines Staatenlosen oder ein anderes in der RF anerkanntes Dokument). Der Reisepass muss am Tag der Antragstellung noch mindestens 3 Monate gültig sein.
  • Geburtsurkunde (Original und Kopie)
  • Fotos 35х45 mm, 2 Stück, Schwarz-Weiß oder farbig (matt)
  • Dokument zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (Geburtsurkunde, Heirats-/Scheidungsurkunde, Dokument über eine Namensänderung, Adoptionsnachweis, Dokument über die Befugnisse eines Pflegers), eines der vom Antragsteller ausgewählten Dokumente
  • Identitätsdokument des Vertreters (Reisepass eines Staatsangehörigen der RF, Reisepass eines ausländischen Staatsangehörigen, ein anderes in der RF anerkanntes Dokument; eines der vom Antragsteller ausgewählten Dokumente) (wenn ein Vertreter den Antrag stellt, zum Beispiel ein Elternteil für ein Kind)
  • Dokumente, die die Straffreiheit des Antragstellers belegen, der visumpflichtig in die RF eingereist ist (für visumfreie Länder nicht erforderlich). Das Dokument darf frühestens 3 Monate vor dem Tag der Antragstellung ausgestellt worden sein.
  • Dokumente, die die Aufnahme des Antragstellers an einer staatlichen Bildungseinrichtung oder staatlichen wissenschaftlichen Organisation belegen: Verwaltungsakt der staatlichen Einrichtung über die Aufnahme des Antragstellers in ein Vollzeitstudium in einem Bachelor-, Spezialisten-, Master-, Residency- oder Assistenzpraktikumsprogramm mit staatlicher Akkreditierung oder in ein Programm zur Ausbildung wissenschaftlicher und wissenschaftlich-pädagogischer Fachkräfte in der Aspirantur (Adjunktur). Kopie (Auszug), beglaubigt von der staatlichen Einrichtung.

Dokumente, die der Antragsteller freiwillig vorlegen kann:

  • Migrationskarte (für visumfreie Länder);
  • ärztliche Dokumente:
    Bescheinigung eines Psychiaters-Narkologen;
    Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer HIV-Infektion;
    ärztliches Gutachten über das Nichtvorliegen von Infektionskrankheiten;
  • Quittung über die Zahlung der Staatsgebühr.

Verwaltungsordnung mit der Liste der Dokumente und den Verfahren zur Beantragung einer RVP zum Zweck der Ausbildung.
(Erlass des Innenministeriums der Russischen Föderation vom 14.12.2022 Nr. 949)
Föderales Gesetz vom 25.07.2002 N 115-FZ (Fassung vom 14.07.2022) „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation“ (mit Änderungen und Ergänzungen, in Kraft ab 01.01.2023)
Artikel 6.2. Befristete Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Ausbildung
(eingeführt durch das Föderale Gesetz vom 14.07.2022 N 357-FZ)

Die Bearbeitungsfrist beträgt 38 Arbeitstage.

Vorteile der RVPO

  • Ein ausländischer Staatsangehöriger kann während der gesamten Gültigkeitsdauer der RVPO kostenlos im Hoheitsgebiet der RF leben.
  • Mit einer RVPO hat ein ausländischer Staatsangehöriger Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung im Rahmen der OMS.
  • Die RVPO wird für die Dauer des Ausbildungsprogramms erteilt und gilt 180 Kalendertage nach Ende der Ausbildung. In den Reisepass wird ein Stempel über die Erteilung der RVP zum Zweck der Ausbildung eingetragen.
  • Mit einer RVPO kann man in der RF studieren und arbeiten.
  • Eine jährliche Mitteilung muss nicht eingereicht werden.

Einschränkungen der RVPO

  • Die RVPO gilt nur in der Region, in der sie erteilt wurde.
  • Der Aufenthalt außerhalb der Russischen Föderation darf insgesamt sechs Monate innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten. Ausgenommen sind Fälle, in denen es aufgrund der Notwendigkeit einer dringenden Behandlung, einer schweren Erkrankung des ausländischen Staatsangehörigen oder des Todes eines nahen Angehörigen, der zum Zeitpunkt seines Todes im Ausland lebte, nicht möglich ist, das Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates zu verlassen, sowie Fälle, in denen sich der ausländische Staatsangehörige aus dienstlichen Gründen außerhalb der Russischen Föderation aufhält;
  • Bei einem Wechsel vom Präsenzstudium zum Fernstudium wird die RVPO aufgehoben.
  • Wer studiert und arbeitet, muss den Arbeitsvertrag nach Ablauf der RVPO beenden.
  • Eine wiederholte (2 oder mehr Male) verwaltungsrechtliche Ahndung innerhalb eines Jahres ist ein Grund für den Entzug der RVPO.
  • Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis kann erst nach Abschluss der Ausbildung gestellt werden.

Wie läuft das Verfahren nach dem Umzug ab?

  • Die Migrationskarte, die an der Grenze ausgehändigt wird, richtig ausfüllen. Die Angaben wie im Reisepass in lateinischer Schrift eintragen. Besuchszweck – privat.
  • Am Aufenthaltsort zur Migrationsregistrierung anmelden (die Fristen hängen von der Staatsangehörigkeit und dem Einreisegrund ab).
  • Das Umsiedlerheft aktivieren (mit einem Vermerk versehen lassen), wenn man im Rahmen des Umsiedlungsprogramms umzieht.
  • Eine Prüfung in russischer Sprache, Geschichte Russlands und Gesetzgebung ablegen (sofern keine Befreiungsgründe vorliegen).
  • Eine ärztliche Untersuchung durchlaufen
    auf Vorliegen/Nichtvorliegen eines Konsums von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen ohne ärztliche Verordnung oder neuer potenziell gefährlicher psychoaktiver Substanzen sowie von Infektionskrankheiten, die eine Gefahr für andere darstellen, und einer durch das humane Immundefizienzvirus (HIV-Infektion) verursachten Erkrankung (außer in den in Absatz 3 des Artikels 11 des Föderalen Gesetzes vom 30. März 1995 Nr. 38-FZ „Über die Verhütung der Verbreitung der durch das humane Immundefizienzvirus (HIV-Infektion) verursachten Erkrankung in der Russischen Föderation“ vorgesehenen Fällen).
  • Dokumente für die Beantragung einer RVP vorbereiten.

Ein Originaldokument, das von einer zuständigen Behörde eines ausländischen Staates ausgestellt und in einer Fremdsprache verfasst wurde, muss einschließlich der Stempel ins Russische übersetzt werden. Die Richtigkeit der Übersetzung muss von einem Notar im Hoheitsgebiet Russlands oder in der Notariatsabteilung des Generalkonsulats beglaubigt werden.

  • Fingerabdrücke abgeben (ab 6 Jahren)
    Die daktyloskopische Registrierung umfasst die Abnahme der Fingerabdrücke und deren Aufnahme in eine Datenbank. Für Personen, die eine befristete Aufenthaltsgenehmigung oder eine Aufenthaltserlaubnis in Russland erhalten, ist dieses Verfahren obligatorisch.
  • Staatsgebühr bezahlen
  • Fotos machen lassen
  • Die Unterlagen für die RVP einreichen oder das Verfahren abschließen, wenn die Unterlagen im Konsulat eingereicht wurden.

Welche weiteren Schritte sind nach der Genehmigung der RVP erforderlich?

  • Innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Erhalt der RVP eine Anmeldung am Aufenthaltsort vornehmen oder die Migrationsregistrierung erneut durchführen, wenn eine Anmeldung nicht möglich ist.
  • OMS-Versicherung, SNILS und INN beantragen.
  • Nach Ablauf jedes Aufenthaltsjahres innerhalb von 2 Monaten eine Mitteilung über den Aufenthalt mit RVP einreichen und darin Angaben zum Einkommen machen.

Wird Unterstützung beim Umzug gewährt?

Der Umzug in die Aufnahmeregion erfolgt selbstständig und auf eigene Kosten.

Welche Zahlungen oder Entschädigungen sind für Ausländer mit RVP vorgesehen?

Entschädigungen für die Reise zur Aufnahmeregion, den Transport persönlicher Gegenstände,
die Kosten für die Zahlung der Staatsgebühr für die Ausstellung von Dokumenten, die den Rechtsstatus der Umsiedler im Hoheitsgebiet der RF bestimmen, sowie für die Zahlung der Konsulargebühr und der Gebühr zum Ausgleich tatsächlicher Kosten im Zusammenhang mit der Visumerteilung und der Annahme eines Antrags auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung sind nur für Teilnehmer des staatlichen Umsiedlungsprogramms vorgesehen.

Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis haben ausländische Staatsangehörige innerhalb von 18 Monaten Anspruch auf eine einmalige Vergünstigung: die Befreiung von Zollzahlungen bei der Verzollung persönlicher Gegenstände und eines Fahrzeugs (sofern bestimmte Anforderungen erfüllt sind) gemäß den Zollvorschriften der Zollunion.

Wann können Ausländer mit RVP die Staatsbürgerschaft der RF beantragen?

Ausländer mit RVP können nicht unmittelbar die Staatsbürgerschaft der RF beantragen; sie müssen zunächst die Phase der Aufenthaltserlaubnis durchlaufen und die gesetzlich in der RF festgelegten Fristen und Bedingungen einhalten.
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann frühestens nach 8 Monaten des ersten Aufenthaltsjahres auf Grundlage der RVP und spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der RVP eingereicht werden.
Hat der ausländische Staatsangehörige Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis ohne RVP, wird die genannte Frist nicht berücksichtigt.

Föderales Gesetz vom 25.07.2002 N 115-FZ (Fassung vom 25.12.2023) „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation“
Welche Rechte und Pflichten hat ein Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der RF?
Unterabsatz 5 Artikel 8.

Innerhalb welcher Frist muss sich ein Ausländer zur Migrationsregistrierung anmelden?

Innerhalb von 90 Tagen

✓ Staatsangehörige von Belarus
Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Republik Belarus zur Gewährleistung gleicher Rechte der Staatsangehörigen der Russischen Föderation und der Republik Belarus auf Freizügigkeit sowie auf Wahl des Aufenthalts- und Wohnorts in den Hoheitsgebieten der Staaten, die dem Unionsstaat angehören, Artikel 3.

✓ Hochqualifizierte Fachkräfte und ihre Familienangehörigen
unabhängig vom Herkunftsland

Innerhalb von 30 Tagen +7 Tagen

✓ Ausländische Staatsangehörige, die Teilnehmer des staatlichen Programms zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten in die Russische Föderation sind, sowie ihre gemeinsam mit ihnen in die Russische Föderation umsiedelnden Familienangehörigen sind für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen ab ihrer Ankunft am Aufenthaltsort von der Pflicht befreit, die für ihre Anmeldung am Aufenthaltsort erforderlichen Schritte durchzuführen.

Innerhalb von 30 Tagen

✓ In Russland beschäftigte Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion
✓ Hochqualifizierte Fachkräfte und ihre Familienangehörigen unabhängig vom Herkunftsland, wenn sie bereits in Russland am Aufenthaltsort registriert sind, aber ihren Aufenthaltsort geändert haben
✓ Staatsangehörige Kirgisistans
Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Kirgisischen Republik über das Verfahren für den Aufenthalt von Staatsangehörigen der Russischen Föderation im Hoheitsgebiet der Kirgisischen Republik und von Staatsangehörigen der Kirgisischen Republik im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, Artikel 1.
✓ Staatsangehörige Kasachstans
Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan über das Verfahren für den Aufenthalt von Staatsangehörigen der Russischen Föderation im Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan und von Staatsangehörigen der Republik Kasachstan im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, Artikel 1.
✓ Staatsangehörige Armeniens
Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Armenien über das Verfahren für den Aufenthalt von Staatsangehörigen der Russischen Föderation im Hoheitsgebiet der Republik Armenien und von Staatsangehörigen der Republik Armenien im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, Artikel 1.

Innerhalb von 15 Tagen
✓ Staatsangehörige der Republik Tadschikistan
Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Republik Tadschikistan über das Verfahren für den Aufenthalt von Staatsangehörigen der Republik Tadschikistan im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, Artikel 1
✓ Staatsangehörige der Republik Usbekistan
Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Usbekistan über das Verfahren für den Aufenthalt von Staatsangehörigen der Russischen Föderation im Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan und von Staatsangehörigen der Republik Usbekistan im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, Artikel 1.

Innerhalb von 7 Tagen
✓ Staatsangehörige der Ukraine
Das Abkommen vom 16.01.1997 wurde aufgehoben.
✓ übrige Ausländer sowie Personen mit RVP/Aufenthaltserlaubnis ohne Anmeldung am Wohnort

Aufhebung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung eines ausländischen Staatsangehörigen wird nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe aufgehoben.

Die Gründe für die Aufhebung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung sind in Art. 7 „Gründe für die Ablehnung der Erteilung oder die Aufhebung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung“ sowie in Art. 7.1 „Gründe für die Ablehnung der Erteilung oder die Aufhebung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Ausbildung“ des Föderalen Gesetzes vom 25.07.2002 N 115-FZ (Fassung vom 25.12.2023) „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in der Russischen Föderation“ aufgeführt.

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